Allgemeine Geschäftsbedingungen

Naturerholungsgebiet Portenschmiede GmbH

Sehr geehrte/r Damen und Herren,

bitte beachten Sie die folgenden Bedingungen, die Sie mit Ihrer Reservierung bzw. Anmeldung anerkennen.

Geltungsbereich

  1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen dem Naturerholungsgebiet Portenschmiede GmbH (Vermieter) und dessen Nutzern für die Überlassung von Stellplätzen oder Mietobjekten sowie alle für die Gäste erbrachten Leistungen
  2. Die Mietsache darf nicht zweckentfremdet genutzt und/oder weitervermietet werden.

Reservierungs- und Buchungsbedingungen

  1. Die Reservierung eines Stellplatzes ist empfehlenswert. Eine Buchung bei spontaner Anreise kann nicht garantiert werden.
  2. Service-Zeiten Rezeption: Mo-Sa von 9:00 – 11:00 Uhr und 13:00 – 15:00 Uhr. An-/ Abreisen außerhalb der Servicezeiten sind gewährleistet.
  3. Bei Anreise außerhalb der Service-Zeiten, wird Ihr Schlüssel bzw. RFID Karte für Duschen/WC/Müll in einem der Schlüsselkästen bereitgestellt. Weitere Hinweise erhalten Sie mit der Reservierungsbestätigung.
  4. In den Monaten April bis Juni & im Oktober werden Reservierungen ab 2 Übernachtungen / von Juni bis September erst ab 7 Übernachtungen angenommen
  5. Ostern, Pfingsten und Fronleichnam beträgt der Mindestaufenthalt 3 Nächte / Himmelfahrt 4 Nächte.
  6. Für die verbindliche Buchung eines Stellplatzes wird eine Reservierungsgebühr in Höhe von 25,00 € (je Stellplatz/ Mietobjekt) fällig. Die Zahlungsmodalitäten entnehmen Sie der Reservierungsbestätigung.
  7. Die Reservierungsgebühr wird vollständig auf den Endbetrag angerechnet. Die Restzahlung muss 30 Tage vor Buchungsbeginn stattfinden.
  8. Bei Stornierung oder Nichtanreise wird die Reservierungsgebühr nicht zurückerstattet.
  9. Ihre Reservierung ist erst verbindlich, wenn Sie von uns eine Reservierungsbestätigung erhalten und die Reservierungsgebühr bezahlt haben.
  10. Wir versuchen Platzwünsche weitestgehend zu erfüllen, jedoch können wir keine Garantie dafür geben.
  11. Stornierungen müssen schriftlich oder per Mail bei uns eingegangen sein. Maßgebend für den Rücktritts-Zeitpunkt ist der Eingang der Stornierung. Bei Stornierungen ab 30 Tage vor Buchungstermin berechnen wir 50%, ab 7 Tage vor Buchungsbeginn 75% und ab 3 Tage vorher 100% des veranschlagten Preises.
  12. Der Stellplatz/ das Mietobjekt steht Ihnen am Anreisetag ab 15 Uhr zur Verfügung und muss am Abreisetag bis spätestens 13 Uhr (Stellplatz) bzw. 10 Uhr (Mietobjekt) geräumt werden, ansonsten wird die folgende Nacht berechnet.
  13. Es darf nur die angemeldete Personenzahl den Platz benutzen. Besucher werden über die Kennzeichenerfassung registriert und müssen bei Ausfahrt die angegebene Parkgebühr zahlen.
  14. Gebuchte Aufenthalte gelten als verbindlich und sind entsprechend der Buchungsdauer zu bezahlen.
  15. Wir behalten es uns ausdrücklich vor, Druck- und Rechenfehler zu berichtigen.

Campingplatzordnung

  1. Von 13 bis 15 Uhr ist Mittagsruhe und von 22 bis 7 Uhr Nachtruhe.
  2. Jeder Gast verpflichtet sich, das Inventar und den Stellplatz/die Mietunterkünfte sorgfältig zu behandeln. Er ist verpflichtet Schäden, die während seines Aufenthaltes durch ihn, seine Begleiter oder Gäste entstanden sind, zu ersetzen.
  3. Das Naturerholungsgebiet Portenschmiede GmbH übernimmt keine Haftung für Beschädigungen, Unglücksfälle, Verluste oder sonstige Unregelmäßigkeiten, die im Zusammenhang mit der Nutzung des Platzes entstehen, ebenso für Stornierungen aufgrund von höherer Gewalt.
  4. Brandschäden, die durch Grills auf der Wiese entstehen, berechnen wir mit mind. 50,00 €. Asche und insbesondere Glut sind ausschließlich in den dafür vorgesehenen Behältern zu entsorgen.
  5. Für alle Aufenthalte ist die Platzordnung verbindlich die in der Rezeption und den Infotafeln ausgehängt und auf Wunsch ausgehändigt wird. Wer in grober Weise gegen diese und insbesondere trotz Ermahnung gegen die Ruhezeiten oder andere Regeln verstößt, wird umgehend vom Platz verwiesen.

Salvatorische Klausel

Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder sollte eine Lücke enthalten sein, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung oder zur Ausfüllung der Lücke soll zunächst zwingend die gesetzliche Regelung, sodann eine Regelung gelten, die dem am nächsten kommt, was die Parteien gewollt haben oder, hätten sie den Punkt bedacht, gewollt hätten.